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AEV Eisen-Metallindustrie 2013 Textgegenüberstellung

2017-3-15 · AEV Eisen-Metallindustrie 2013 Textgegenüberstellung Geltende Fassung Vorgeschlagene Fassung § 1. (1) Bei der wasserrechtlichen Bewilligung einer Einleitung von Abwasser, Niederschlagswasser oder Mischwasser aus Betrieben oder Anlagen gemäß Abs. 9 in ein Fließgewässer sind die in Anlage A festgelegten Emissionsbegrenzungen vorzuschreiben.

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